Teilnahmebedingungen zu allen Kursen der DLRG Ortgsruppe Overath e.V.
Veranstalter
Grundsätzlich gilt die DLRG Ortsgruppe Overath e.V. als Veranstaltungsleitung. Ausnahmen werden in der Ausschreibung kundgetan.
Anmeldung
- Anmeldungen sind grundsätzlich nur entsprechend der Ausschreibung möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Falls der minderjährige Teilnehmende nicht durch eine erziehungsberechtigte Person angemeldet wurde, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person zum Lehrgang / zur Veranstaltung notwendig.
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert der Veranstaltungsleitung vorzuzeigen. Erfüllt der Teilnehmende nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Zahlung
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Overath e.V. zu überweisen, wenn nichts anderes durch die Ausschreibung geregelt ist.
Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen
- Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Overath e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
- Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.
Rücktrittsbedingungen
Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Lehrgangsabsage
Die Veranstaltungsleitung behält sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Reisekosten
Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind von dem Teilnehmenden selbstzutragen.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmende ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn der Teilnehmende nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstaltungsleitung.
Sondersituation Corona
Die Teilnahme am Training sowie an weiteren Veranstaltungen kann nur im gesunden, symptomfreien Zustand und unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erfolgen. Bei Missachtung der Regeln behält sich die Veranstaltungsleitung einen Ausschluss von der Veranstaltung / vom Training vor. Hierdurch entsteht beim Teilnehmenden kein Anspruch auf Erstattung von jeweiligen Kosten.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Overath e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt, gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Änderungen vorbehalten. Stand: 28.11.2022